Liebe TVP-Mitglieder,
liebe sportbegeisterte Besucher,

In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 23.02.2022 eine neue Corona-Verordnung und somit 3G im Sport in der Warnstufe.

Ab Mittwoch, 23.02.2022 dürfen wieder alle kommen die

- geimpft (6 Monate gültig)
- genesen (3 Monate gültig)
- getestet (negativer Antigen-Schnelltest, 24 Stunden gültig) sind.

Ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

In der Warnstufe gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

3G gilt auch für die Jahreshauptversammlungen der Abteilungen.

Der Vorstand
Liebe TVP-Mitglieder,
liebe sportbegeisterte Besucher,

 

In Baden-Württemberg gilt ab dem 09.02.2022 die Corona-Verordnung in der Alarmstufe I mit den folgenden Regelungen:

  • Sport-/Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen sowie im Freien: 2G Regelung. Der Zutritt ist nur vollständig immunisierten Personen (geimpft/genesen) gestattet.
  • Zuschauer: 2G Regelung.Der Zutritt ist nur vollständig immunisierten Personen (geimpft/genesen) gestattet. Zudem darf die Zuschauerkapazität maximal 50 % der verfügbaren Kapazität nicht überschreiten, die Obergrenze liegt in geschlossenen Räumen bei 2.000 im Freien bei 5.000 Zuschauern. Bei mehr als 500 Personen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze.
  • Ausnahmen: Für folgende Personen gelten Ausnahmen für die Testpflicht sowie die 2G-Beschränkungen:
    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Testnachweis.
    • Bei Schülerinnen und Schülern bis einschließlich 17 Jahre erfolgt die Testung in der Schule. Ein entsprechender Nachweis der Schule ist ausreichend. In den Ferien müssen Schüler ebenfalls einen Testnachweis vorzeigen.
    • Für Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend.
    • Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ist ärztlicher Nachweis sowie negativer Antigen-Test erforderlich.
    • Für Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt ist ein negativer Antigen-Test erforderlich.
  • Maskenpflicht: Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese gilt ebenfalls im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann.

Der Vorstand


 

 Weitere Informationen zu unserer Vereinsgaststätte finden sie unter Vereinsgaststätte Pflugfelden

oder unter    Facebook

 

TV Pflugfelden Drive-In & Walk-In Testzentrum

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Wo:

Parkplatz der Sporthalle in der Möglinger Straße 

Wann: 

Montag – Freitag     16:00 – 19:00 Uhr (gültig ab 17.01.2022)
Samstag 09:00 – 13:00 Uhr
Sonntag
11:00 – 14:00 Uhr

 

Bitte machen Sie für eine rasche Abwicklung über folgenden Link im Internet einen Termin aus www.pflugfelden-schnelltest.de. Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch müssen Wartezeiten in Kauf genommen werden. Um die Identität abzugleichen, ist ein Personalausweis bzw. anderes Ausweisdokument notwendig.


Liebe TVP-Mitglieder,

liebe sportbegeisterte Besucher, 

Achtung:

Alarmstufe II in Baden-Württemberg: 2G + für den Sport

In Baden-Württemberg gilt ab dem 04.12.2021 die Corona-Verordnung in der Alarmstufe II mit den folgenden Regelungen:

Sportbetrieb in geschlossenen Räumen: 2G+ Regelung. Zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ist ein aktueller Antigen-Schnell- oder PCR-Test erforderlich. 

Sportbetrieb im Freien: 2G Regelung. Impf- oder genesenen Nachweis ist ausreichend.

Zuschauer in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G+ Regelung. Zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ist ein aktueller Antigen-Schnell- oder PCR-Test erforderlich.

Zudem darf die Zuschauerkapazität maximal 50 % der verfügbaren Kapazität nicht überschreiten, die Obergrenze liegt bei 750 Zuschauern. 

Ausnahme: 

- Für Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben

- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind

- Genesene, deren Infektion nachweislich max. 6 Monate zurück liegt

gilt weiterhin die 2G Regel.

- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind

- Grundschüler*innen, Schüler*innen einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

Weiterhin muss eine Anwesenheitsliste zur Kontaktnachverfolgung geführt werden. Maskenpflicht und Mindestabstand gelten weiterhin.

Dies gilt für alle Sportangebote aller Abteilungen des TV Pflugfelden.

Über künftige weitere Änderungen der Corona-Verordnung informieren wir Euch schnellstmöglich über unseren digitalen Medien.

Der Vorstand