TV Pflugfelden 1907 e.V., Kleines Felde 25, 71636 Ludwigsburg

Jugendordnung

 

§1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter/-innen bilden die Vereinsjugend im TV Pflugfelden 1907 e.V..

§2 Aufgaben und Ziele

Die Jugendarbeit im TV Pflugfelden 1907 e.V. findet in den Abteilungen und auf Gesamtvereinsebene statt. Sie ist geprägt von den in der Vereinssatzung festgelegten Zielen und den darin umschriebenen Aufgaben.

Die Vereinsjugend ist in der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Verein unterstützt, koordiniert und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

§3 Gesamtjugendvollversammlung

Die Gesamtjugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und wählt den Vereinsjugendausschuss. Dieser besteht aus:

der oder dem Vereinsjugendsprecher/in und deren/dessen Stellvertreter/in und

weiteren Mitarbeiter/innen.

Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf ein Jahr gewählt; gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der oder die Vereinsjugendsprecher/in wird aus der Vereinsjugend gewählt. Vereinsjugendsprecher/innen dürfen bei der Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stimm- und walhlberechtigt sind alle Mitglieder der Vereinsjugend gemäß § 1 dieser Jugendordnung, soweit sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Jedes anwesende stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.

§4 Jugendvorstand

Dem Jugendvorstand gehören lt. Satzung des TVP an:

der/die Vereinsjugendleiter/in

und zwei weitere Mitglieder des Jugendausschusses.

Aufgaben des Jugendvorstandes sind:

- Führen der Geschäfte des Gesamtjugendausschusses zwischen den Sitzungen

- Vorbereitung der Sitzungen des Gesamtjugendausschusses - Vertreter und Repräsentanten der Vereinsjugend nach innen und außen.

§5 Jugendausschuss

Der oder die Vereinsjugendleiter/in (Jugendkoordinator/in) ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. Er oder sie leitet die Jugendausschusssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird. Dem Jugendausschuss gehören an:

- der/ die Vereinsjugendleiter/in

- der/die Vereinsjugendsprecher/in und deren/dessen Stellvertreter/in

- weitere, in der Jugendvollversammlung gewählte Mitglieder.

Der Gesamtjugendausschuss soll mindestens zweimal jährlich tagen. Er wird einberufen von dem/der Vereinsjugendleiter/in oder dem/der Vereinsvorsitzenden. Seine Aufgaben sind:

- Beratung von grundsätzlichen Fragen der Vereinsjugendarbeit

- Organisation von Jugendveranstaltungen im freizeitsportlichen und freizeitkulturellen Bereich

- Bereitstellung bzw. Durchführung von Bildungsangeboten für Jugendliche

- Führen und Verwalten der Vereinsjugendkasse.

§6 Jugendkasse

Die Vereinsjugend wirtschaftet selbstständig und eigenverantwortlich mit den ihnen vom Vorstand zugewiesenen Mitteln. Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen. Die Jugendkasse wird vom Jugendausschuss geführt. Die Jugendkasse ist jährlich mindestens einmal von den vom Gesamtverein gewählten Kassenprüfern zu prüfen.

§7 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. Änderung der Jugendordnung tritt/treten mit der Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.

§8 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung. Die Jugendordnung darf der Vereinssatzung in keinem Punkt entgegenstehen.

 

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