Sport weiterhin vollständig möglich!
Verpflichtende 3G-Regel für den Sportbetrieb

Liebe Mitglieder und Abteilungsverantwortliche,

Für Sportstätten gilt laut Beschluss vom 22. August 2021 folgende neue Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO Sport)

Somit gelten für den Sport in Außenbereichen keine 3Gs!

Im Innenbereich gelten die 3Gs:
Geimpft → eine vollständige Corona-Schutzimpfung die mindestens 14 Tage besteht (je nach Impfstoff 1 oder 2 Impfungen)
Genesen → Covid-Genesung mit dem zugehörigen Dokument oder positives PCR-Testergebnis (mind. 28 Tage und max. 6 Monate alt)
Getestet → Testnachweis eines Antigenschnelltests (nicht älter als 24 Std.)

KINDER bis 6 Jahre: keine Test- oder Nachweispflicht
KINDER UND JUGENDLICHE (6-18 Jahre): gelten als getestet, im Zweifelsfall ist ein Schülerausweis oder Test vorzulegen.

Sofern gerade kein Sport betrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht.
Die Kontaktdaten der Sportler/innen müssen dokumentiert werden, wer dies nicht möchte, darf am Training nicht teilnehmen.

Ihr dürft gerne auf die Trainerinnen und Trainer der Abteilung bzgl. einer Wiederaufnahme des Trainings nach den Sommerferien zugehen.

Falls offene Fragen bestehen, dürft Ihr gerne die Geschäftsstelle zu den Geschäftsstellenöffnungszeiten (siehe unten) kontaktieren.