Liebe TVP-Mitglieder,

liebe sportbegeisterte Besucher,

Achtung:

Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt ab dem 17.11.2021 und

2G Regelung für den Sport

Der Zutritt zu den Trainingsstätten in geschlossenen Räumen ist nur vollständig immunisierten Personen (2G Regel) erlaubt. Alle Teilnehmer müssen vor dem Beginn einen 2G-Nachweis (geimpft/genesen) vorzeigen

Für die Trainingsstätten im Freien gilt die 3G-Regel. Das heißt, es muss ein Nachweis über geimpft/genesen/getestet erbracht werden. Wobei der Test nur ein PCR Test zulässig ist. Dieser darf max. 48 Std. zurück liegen.

Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung:
1.Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
2.Grundschüler*innen, Schüler*innen einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
3.Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
4.Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

Das kurzfristige Betreten der Sportgebäude oder des Geländes z. B. zum Bringen und Abholen der Kinder ist ohne Vorlage eines 3-G-Nachweise möglich.

Weiterhin muss eine Anwesenheitsliste zur Kontaktnachverfolgung geführt werden. Maskenpflicht und Mindestabstand gelten weiterhin.

Dies gilt für alle Sportangebote aller Abteilungen des TV Pflugfelden.

Über künftige weitere Änderungen der Corona-Verordnung informieren wir Euch schnellstmöglich über unseren digitalen Medien.

Der Vorstand