Liebe TVP-Mitglieder,
liebe sportbegeisterte Besucher,

 

In Baden-Württemberg gilt ab dem 09.02.2022 die Corona-Verordnung in der Alarmstufe I mit den folgenden Regelungen:

  • Sport-/Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen sowie im Freien: 2G Regelung. Der Zutritt ist nur vollständig immunisierten Personen (geimpft/genesen) gestattet.
  • Zuschauer: 2G Regelung.Der Zutritt ist nur vollständig immunisierten Personen (geimpft/genesen) gestattet. Zudem darf die Zuschauerkapazität maximal 50 % der verfügbaren Kapazität nicht überschreiten, die Obergrenze liegt in geschlossenen Räumen bei 2.000 im Freien bei 5.000 Zuschauern. Bei mehr als 500 Personen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze.
  • Ausnahmen: Für folgende Personen gelten Ausnahmen für die Testpflicht sowie die 2G-Beschränkungen:
    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Testnachweis.
    • Bei Schülerinnen und Schülern bis einschließlich 17 Jahre erfolgt die Testung in der Schule. Ein entsprechender Nachweis der Schule ist ausreichend. In den Ferien müssen Schüler ebenfalls einen Testnachweis vorzeigen.
    • Für Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend.
    • Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ist ärztlicher Nachweis sowie negativer Antigen-Test erforderlich.
    • Für Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt ist ein negativer Antigen-Test erforderlich.
  • Maskenpflicht: Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese gilt ebenfalls im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann.

Der Vorstand