Beitragsordnung

    1. Die Entrichtung von Beiträgen an den Verein und dessen Abteilungen ist in der Beitragsordnung geregelt. Mit Eintritt in den TVP wird die Beitragsordnung in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
    2. Der Mitgliedergrundbeitrag und die Aufnahmegebühr in den Hauptverein werden von der Hauptversammlung festgesetzt, evtl. zusätzliche Aufnahmegebühren und Beiträge durch die einzelnen Abteilungen.
    3. Die Aufnahmegebühr (einmalig) und die jährlichen Beiträge des Hauptvereines belaufen sich zur Zeit auf (Stand 2015):
          ab.01.01.2016 
        Passive*)       Aktive         
      Aufnahmegebühr €     0,00 €     0,00
      Erwachsene über 18 Jahre €   55,00 €   80,00
      Erwachsener und ein Kind unter 18 Jahre €     0,00 € 110,00
      Ehepaar/Paare €   75,00 € 125,00
      Familien ab drei Personen (mit Kindern bis 18 Jahre) €     0,00 € 135,00
      Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre  €   40,00 €   55,00
      Schüler/Studenten/Azubis über 18 Jahre (Ausweis) €   40,00 €   55,00
      Behinderte/Frührentner/Rentner auf Antrag €   45,00 €   75,00
      Gruppe „Eltern-Kind-Turnen“ (ein Erwachsener + ein Kind)  €     0,00 €   95,00
      Ehrenmitglieder beitragsfrei
         

      *) Passivenbeiträge nur auf besonderen Antrag

      **)auf Antrag, 1 Person aktiv = höherer Aktivenbeitrag

      ***) auf Antrag, 2 Personen aktiv = höherer Aktivenbeitrag

      Die Aufnahmegebühren und zusätzlichen Mitgliedsbeiträge der Abteilungen Tanzen,
      Tennis und Karate wollen Sie bitte der separaten Anlage zu diesem Aufnahmeantrag entnehmen.

    4. Die durch die Hauptversammlung festgesetzten Beiträge bzw. durch die Abteilungsversammlungen festgelegten Zusatzbeiträge treten zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem sie beschlossen worden sind.
    5. Beitragseinzug erfolgt durch das Abbuchungsverfahren.
    6. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge auf das Beitragskonto (50 454 048)IBAN:DE21604628080050454048 bei der VR-Bank Asperg-Markgröningen eG (BLZ 604 628 08) BIC:GENODES1AMT. Die Verwaltungskostenbeteiligung für Rechnungszahler beträgt € 5,00. Neuaufnahmen sind nur mit Einzugsermächtigung möglich.
    7. Anschriftenänderungen, Änderungen der Bankverbindung, des Personenstandes sind der Geschäftsstelle sofort mitzuteilen.
    8. Die Mitgliedschaft und die anteilige Beitragspflicht entsteht mit dem 1. des Quartals, in dem die Aufnahme beantragt wird. Die Mindestmitgliedsdauer beträgt ein Jahr.
    9. Ein Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand schriftlich bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres erklärt werden.
    10. Im Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes inbegriffen.
    11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt über Datenverarbeitung (EDV). Mit der Aufnahme stimmt das Mitglied einer Speicherung seiner persönlichen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

Der Vorstand

Stand: Oktober 2015