Beitragsordnung
- Die Entrichtung von Beiträgen an den Verein und dessen Abteilungen ist in der Beitragsordnung geregelt. Mit Eintritt in den TVP wird die Beitragsordnung in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
- Der Mitgliedergrundbeitrag und die Aufnahmegebühr in den Hauptverein werden von der Hauptversammlung festgesetzt, evtl. zusätzliche Aufnahmegebühren und Beiträge durch die einzelnen Abteilungen.
- Die Aufnahmegebühr (einmalig) und die jährlichen Beiträge des Hauptvereines belaufen sich zur Zeit auf (Stand 2015):
ab.01.01.2016 Passive*) Aktive Aufnahmegebühr € 0,00 € 0,00 Erwachsene über 18 Jahre € 55,00 € 80,00 Erwachsener und ein Kind unter 18 Jahre € 0,00 € 110,00 Ehepaar/Paare € 75,00 € 125,00 Familien ab drei Personen (mit Kindern bis 18 Jahre) € 0,00 € 135,00 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre € 40,00 € 55,00 Schüler/Studenten/Azubis über 18 Jahre (Ausweis) € 40,00 € 55,00 Behinderte/Frührentner/Rentner auf Antrag € 45,00 € 75,00 Gruppe „Eltern-Kind-Turnen“ (ein Erwachsener + ein Kind) € 0,00 € 95,00 Ehrenmitglieder beitragsfrei *) Passivenbeiträge nur auf besonderen Antrag
**)auf Antrag, 1 Person aktiv = höherer Aktivenbeitrag
***) auf Antrag, 2 Personen aktiv = höherer Aktivenbeitrag
Die Aufnahmegebühren und zusätzlichen Mitgliedsbeiträge der Abteilungen Tanzen,
Tennis und Karate wollen Sie bitte der separaten Anlage zu diesem Aufnahmeantrag entnehmen. - Die durch die Hauptversammlung festgesetzten Beiträge bzw. durch die Abteilungsversammlungen festgelegten Zusatzbeiträge treten zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem sie beschlossen worden sind.
- Beitragseinzug erfolgt durch das Abbuchungsverfahren.
- Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge auf das Beitragskonto (50 454 048)IBAN:DE21604628080050454048 bei der VR-Bank Asperg-Markgröningen eG (BLZ 604 628 08) BIC:GENODES1AMT. Die Verwaltungskostenbeteiligung für Rechnungszahler beträgt € 5,00. Neuaufnahmen sind nur mit Einzugsermächtigung möglich.
- Anschriftenänderungen, Änderungen der Bankverbindung, des Personenstandes sind der Geschäftsstelle sofort mitzuteilen.
- Die Mitgliedschaft und die anteilige Beitragspflicht entsteht mit dem 1. des Quartals, in dem die Aufnahme beantragt wird. Die Mindestmitgliedsdauer beträgt ein Jahr.
- Ein Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand schriftlich bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres erklärt werden.
- Im Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes inbegriffen.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt über Datenverarbeitung (EDV). Mit der Aufnahme stimmt das Mitglied einer Speicherung seiner persönlichen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu.
Der Vorstand
Stand: Oktober 2015