TV Pflugfelden 1907 e.V.

Beitragsordnung

  1. Die Entrichtung von Beiträgen an den Verein und dessen Abteilungen ist in der Beitragsordnung geregelt. Mit Eintritt in den TVP wird die Beitragsordnung in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
  2. Der Mitgliedergrundbeitrag und die Aufnahmegebühr in den Hauptverein werden von der Hauptversammlung festgesetzt, evtl. zusätzliche Aufnahmegebühren und Beiträge durch die einzelnen Abteilungen.
  3. Die Aufnahmegebühr (einmalig) und die jährlichen Beiträge des Hauptvereins sind in untenstehender Tabelle aufgeführt. Zusätzlich können abteilungsspezifische Beiträge (z.B. Aufnahmegebühren, Kursgebühren, extra Beiträge für Trainings) anfallen und erhoben werden. Sie werden vom Abteilungsausschuss der jeweiligen Abteilung festgelegt und beschlossen. Informationen entnehmen Sie bitte den abteilungsspezifischen Anlagen (insbesondere Tanzen, Tennis und Turnen).
  4. Der Beitragseinzug erfolgt durch das Abbuchungsverfahren.
  5. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge auf das Beitragskonto (IBAN: DE72 6049 1430 0050 4540 48) bei der VR-Bank Ludwigsburg eG (BIC: GENODES1VBB). Die Verwaltungskostenbeteiligung für Rechnungszahler beträgt € 5,00.
  6. Anschriftenänderungen, Änderungen der Bankverbindung, des Personenstandes sind der Geschäftsstelle sofort mitzuteilen.
  7. Die Mitgliedschaft und die anteilige Beitragspflicht entstehen mit dem 1. des Quartals, in dem die Aufnahme beantragt wird. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr.
  8. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand schriftlich bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres erklärt werden.
  9. Im Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes inbegriffen.
  10. Die Mitgliederverwaltung erfolgt über Datenverarbeitung (EDV). Mit der Aufnahme stimmt das Mitglied einer Speicherung seiner persönlichen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

Jahresbeitrag TV Pflugfelden 1907 e.V.

Passive1.)

Aktive

Aufnahmegebühr

10,00 €

10,00 €

Erwachsene über 18 Jahre

70,00 €

110,00 €

Erwachsener und ein Kind bis 18 Jahre

 

135,00 €

Ehepaar / Paare

100,00 €

165,00 €

Familien ab drei Personen (mit Kindern bis 18 Jahre)

 

180,00 €

Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre

50,00 €

65,00 €

Schüler / Studenten / Azubis über 18 Jahre 

50,00 €

65,00 €

Behinderte / Frührentner / Rentner (auf Antrag)

55,00 €

85,00 €

Gruppe "Eltern-Kind-Turnen" (ein Erwachsener + ein Kind)

 

105,00 €

Ehrenmitglieder

beitragsfrei

Stand:  01. Januar 2026

1.) Passivbeiträge nur auf besonderen Antrag


 

 Weitere Informationen zu unserer Vereinsgaststätte finden sie unter Vereinsgaststätte Pflugfelden

oder unter    Facebook

 

HYGIENEKONZEPT COVID19

Versammlung in der Bürgerhalle

 

Grundsätzlich ist die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg, in der aktuellen Fassung (13.05.2021), gültig. Auf dieser Rechtsverordnung wird grundsätzlich verwiesen. Ferner auf die Allgemeinverfügung (vom 31.05.2021) des Landkreis Ludwigsburg. Ebenso die jeweilige Verfügung der Stadt Ludwigsburg. Zum Schutz unserer Mitglieder und Gästen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten:

 Verhaltensregeln

  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen sicher.
  • Mund-Nase-Maske ist während der Versammlung Pflicht. Ausnahme bei Wortmeldungen/Redebeiträgen und Verzehr.
  • Am Saaleingang erfolgt die Registrierung der Versammlungsteilnehmer. Dies erfolgt mittels Mitgliederlisten, Gästelisten und Einzellisten. Vermerkt ist Datum, Uhrzeit Beginn und Ende der
  • Teilnahme und der Tischnummer. Der Platz kann nicht gewechselt werden.
  • Ein aktueller CORONA-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, muss vorgelegt werden.
  • Es wird dringend empfohlen bei Betreten des Versammlungsraumes Sportgeländes von der Möglichkeit der Desinfektion der Hände Gebrauch zu machen. Wir stellen dafür ausreichend Desinfektionsmittel am Eingangsbereich zur Verfügung.
  • Die Bestuhlung im Versammlungsraum erfolgt als Reihen (Kino) an Tischen und unter Einhaltung des Mindestabstandes.
  • Körperliche Begrüßungsrituale jeglicher Art sind zu unterlassen
  • Die Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) ist einzuhalten
  • Wenn Räumlichkeiten (Toiletten, Nebenräume) betreten werden, ist zwingend das Tragen des Mund-Nasen-Schutz und der mindestens 1,5 m Abstand Pflicht.
  • Personen die nachfolgenden Symptome haben, dürfen der Versammlung nicht beiwohnen Husten, Fieber, Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome.

 

Bitte mindestens 1,5m Abstand halten!