Beitragsordnung

    1. Die Entrichtung von Beiträgen an den Verein und dessen Abteilungen ist in der Beitragsordnung geregelt. Mit Eintritt in den TVP wird die Beitragsordnung in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
    2. Der Mitgliedergrundbeitrag und die Aufnahmegebühr in den Hauptverein werden von der Hauptversammlung festgesetzt, evtl. zusätzliche Aufnahmegebühren und Beiträge durch die einzelnen Abteilungen.
    3. Die Aufnahmegebühr (einmalig) und die jährlichen Beiträge des Hauptvereines belaufen sich zur Zeit auf (Stand 2015):
          ab.01.01.2016 
        Passive*)       Aktive         
      Aufnahmegebühr €     0,00 €     0,00
      Erwachsene über 18 Jahre €   55,00 €   80,00
      Erwachsener und ein Kind unter 18 Jahre €     0,00 € 110,00
      Ehepaar/Paare €   75,00 € 125,00
      Familien ab drei Personen (mit Kindern bis 18 Jahre) €     0,00 € 135,00
      Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre  €   40,00 €   55,00
      Schüler/Studenten/Azubis über 18 Jahre (Ausweis) €   40,00 €   55,00
      Behinderte/Frührentner/Rentner auf Antrag €   45,00 €   75,00
      Gruppe „Eltern-Kind-Turnen“ (ein Erwachsener + ein Kind)  €     0,00 €   95,00
      Ehrenmitglieder beitragsfrei
         

      *) Passivenbeiträge nur auf besonderen Antrag

      **)auf Antrag, 1 Person aktiv = höherer Aktivenbeitrag

      ***) auf Antrag, 2 Personen aktiv = höherer Aktivenbeitrag

      Die Aufnahmegebühren und zusätzlichen Mitgliedsbeiträge der Abteilungen Tanzen,
      Tennis und Karate wollen Sie bitte der separaten Anlage zu diesem Aufnahmeantrag entnehmen.

    4. Die durch die Hauptversammlung festgesetzten Beiträge bzw. durch die Abteilungsversammlungen festgelegten Zusatzbeiträge treten zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem sie beschlossen worden sind.
    5. Beitragseinzug erfolgt durch das Abbuchungsverfahren.
    6. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge auf das Beitragskonto (50 454 048)IBAN:DE21604628080050454048 bei der VR-Bank Asperg-Markgröningen eG (BLZ 604 628 08) BIC:GENODES1AMT. Die Verwaltungskostenbeteiligung für Rechnungszahler beträgt € 5,00. Neuaufnahmen sind nur mit Einzugsermächtigung möglich.
    7. Anschriftenänderungen, Änderungen der Bankverbindung, des Personenstandes sind der Geschäftsstelle sofort mitzuteilen.
    8. Die Mitgliedschaft und die anteilige Beitragspflicht entsteht mit dem 1. des Quartals, in dem die Aufnahme beantragt wird. Die Mindestmitgliedsdauer beträgt ein Jahr.
    9. Ein Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand schriftlich bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres erklärt werden.
    10. Im Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes inbegriffen.
    11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt über Datenverarbeitung (EDV). Mit der Aufnahme stimmt das Mitglied einer Speicherung seiner persönlichen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

Der Vorstand

Stand: Oktober 2015

Anmeldung zum TV Pflugfelden Newsletter 

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TURNVEREIN PFLUGFELDEN 1907 e.V.

S a t z u n g

Präambel: Der Lesbarkeit halber ist in dieser Satzung die geschlechtsneutrale Formulierung gewählt;

die männliche Form gilt grundsätzlich auch für weibliche und diverse Personen.

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Turnverein Pflugfelden 1907 e.V. ist unter diesem Namen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigsburg unter Register Nr. 315 eingetragen.

Er hat seinen Sitz in Ludwigsburg-Pflugfelden.

Der Turnverein wurde 1907 gegründet und 1945 nach dem Ende des II. Weltkrieges zwangsweise aufgelöst und am 13.04.1946 als anerkannter Rechtsnachfolger des Turnvereins bestätigt.

Die Farben des Vereines sind „rot und weiß“.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Turnverein Pflugfelden 1907 e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit der Mitglieder, insbesondere der Vereinsjugend, die die Jugendorganisation des Vereines ist, mit Hilfe von Sport und Spiel.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung von Sportanlagen sowie die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  7. Die Mitglieder der Organe und Gremien des Vereins sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die ihnen entstehenden Auslagen und Kosten werden ersetzt. Der Gesamtausschuss kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Ausübung von Vereinsämtern eine angemessene Vergütung und/ oder eine angemessene Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a EStG beschließen.
  8. Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes u. a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und treten für die Integrität und die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 4 Zugehörigkeit zu Verbänden

Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. in Stuttgart. Der Verein und seine Mitglieder unterwerfen sich den Satzungen und Ordnungen dieses Verbandes und dessen Mitgliedsverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden.

§ 5 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des Vereins können natürliche Personen (ordentliche Mitglieder), juristische Personen und Vereine (außerordentliche Mitglieder) sein.
  2. Ordentliche Mitglieder sind:

                2.1 aktive Mitglieder über 18 Jahre

                2.2 jugendliche Mitglieder von 14 bis 18 Jahren

                2.3 jugendliche Mitglieder bis zu 14 Jahren (Kinder)

                2.4 passive Mitglieder

                2.5 Ehrenmitglieder

  1. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Gesamtausschuss. Über Aufnahmeanträge an die Abteilungen entscheidet ausschließlich der jeweilige Abteilungsausschuss.
  2. Die Mitgliedschaft beginnt für

                4.1 ordentliche Mitglieder mit dem 1. des Quartals, in dem sie beantragt wird. Die Mindestmitgliedsdauer beträgt 1 Jahr.

                4.2 außerordentliche Mitglieder mit dem durch besondere Vereinbarung zwischen dem außerordentlichen Mitglied und dem Vorstand festgelegten Termin.

  1. Jugendliche benötigen für die Aufnahme in den Verein die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  2. Für die Ernennung zum Ehrenmitglied und für alle anderen Ehrungen gilt die Ehrenordnung des Vereins.
  3. Die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitgliedes erlischt

                7.1 durch freiwilligen Austritt. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand schriftlich bis spätestens 30.09. erklärt werden.

                7.2 durch den Tod.

                7.3 durch Ausschluss aus dem Verein, der nur auf Antrag des Vorstandes vom Gesamtausschuss ausgesprochen werden kann. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es die Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereines verletzt, Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt oder sich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vereinsleben unehrenhaft verhält. Vor dem Ausschluss muss dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Ein Mitglied kann weiter ausgeschlossen werden, wenn es trotz Mahnung mit der Beitragszahlung länger als 12 Monate im Rückstand ist. Der Ausschluss wird dem Betroffenen mit eingeschriebenem Brief mitgeteilt.

  1. Die Beendigung der außerordentlichen Mitgliedschaft ergibt sich aus der zwischen dem außerordentlichen Mitglied und dem Verein getroffenen Vereinbarung.
  2. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren alle Rechte gegenüber dem Verein. Sie haben Vereinseigentum, das sich in ihrem Besitz befindet, zurückzugeben.

§ 6 Rechte, Pflichten und Datenschutz der Mitglieder

Für die Mitglieder sind diese Satzung und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereines entgegensteht.

  1. Ordentliche Mitglieder

Alle über 18 Jahre alten Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Hauptversammlung und in der außerordentlichen Hauptversammlung sowie aktives und passives Wahlrecht zu den Ämtern des Vereins. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu den Bedingungen der Abteilungen zu benutzen. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen des Vereins nach Maßgabe der Abteilungsbestimmungen Leibesübungen betreiben. Abweichende Festlegungen in der Jugendordnung für die Jugendorganisation des Vereins sind zulässig.

  1. Außerordentliche Mitglieder

Das außerordentliche Mitglied ist berechtigt, nach Maßgabe der vom Vorstand gefassten Beschlüsse bestimmte Einrichtungen des Vereins zu benutzen. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht. Es steht ihnen das Recht zu, an den Hauptversammlungen teilzunehmen. Versicherungsschutz besteht wie bei den ordentlichen Mitgliedern über den Württembergischen Landessportbund

  1. Erhebung Mitgliederdaten

Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse schriftlich unverzüglich zu informieren. Dazu gehört insbesondere die Mitteilung von Anschriftenänderungen, die Änderung von Bankverbindungen und persönliche Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind. Nachteile, die dem Mitglied durch verspätete oder nicht erfolgte Änderungsmeldungen entstehen, gehen nicht zu Lasten des Vereines. Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich verpflichtet.

  1. Datenschutz

Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter, seine Bankverbindung sowie weitere persönliche relevante Daten auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Als Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband und dessen Mitgliedsverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden, zu melden.

§ 7 Beiträge

Die Mitglieder sind beitragspflichtig soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Hauptversammlung kann Zusatzbeiträge und Umlagen sowie Aufnahmegebühren festsetzen (nur für den Hauptverein).

  1. Ordentliche Mitglieder

                1.1 Die Höhe der Beiträge wird von der Hauptversammlung festgelegt.

                1.2 Die Beiträge werden stets im 1. Monat des Geschäftsjahrs fällig. Die Art und der Zeitpunkt des Einzuges der Beiträge werden im Rahmen der Beitrags- und Gebührenordnung geregelt, die vom Gesamtausschuss beschlossen wird.

                1.3 Der Vorstand kann Mitgliedern aus sozialen Gründen den Beitrag ermäßigen oder erlassen.

                1.4 Ehrenmitglieder bezahlen keinen Beitrag.

  1. Außerordentliche Mitglieder

Die Beiträge der außerordentlichen Mitglieder werden durch besondere Vereinbarung zwischen dem außerordentlichen Mitglied und dem Vorstand des Vereines festgesetzt.

§ 8 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Hauptversammlung (§ 9), die jährlich einmal stattfindet.
  2. der Gesamtausschuss (§ 10)
  3. der Vorstand (§ 11)

Die Haftung der Mitglieder der Organe, der besonderen Vertreter oder der

mit der Vertretung beauftragten Vereinsmitglieder wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Werden diese Personen zur Haftung herangezogen, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, steht diesen ein Anspruch gegen den Verein auf Ersatz ihrer Aufwendungen zur Abwehr der Ansprüche sowie auf Freistellung von Ansprüchen zu.

§ 9 Hauptversammlung

  1. Im 1. Vierteljahr jedes Geschäftsjahres soll die ordentliche Hauptversammlung durchgeführt werden. Sie wird vom Vorsitzenden oder einem der Stellvertreter geleitet. Ist keiner der Vorsitzenden anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Hauptversammlung wird durch Veröffentlichung in der Ludwigsburger Kreiszeitung oder schriftliche Einladung unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen unter Bekanntmachung der Tagesordnung einberufen.
  2. Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben:

                2.1 Entgegennahme und Genehmigung der Jahresberichte einschl. des Kassenberichtes

                2.2 Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer.

Die Kassenprüfung erfolgt durch 2 Kassenprüfer, die einzeln im jährlichen Wechsel jeweils für 2 Jahre gewählt werden und nicht dem Vorstand oder dem Gesamtausschuss angehören dürfen. Die Kassenprüfer prüfen einmal jährlich die Gesamtbuchhaltung mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen und berichten darüber in der Hauptversammlung.

                2.3 Entlastung des Vorstandes und der Mitglieder des Gesamtausschusses sowie der Kassenprüfer.

                2.4 Beschlussfassung über Anträge.

                2.5 Wahl und Amtsenthebung der Mitglieder des Vorstandes, der Kassenprüfer und der sonstigen Mitglieder des Gesamtausschusses sowie Bestätigung der Abteilungsleiter und des Vereinsjugendleiters, die in den Abteilungsversammlungen bzw. in der Gesamtjugendvollversammlung gewählt wurden.

                2.6 Festsetzung der Beiträge, Aufnahmegebühren, etwaiger Umlagen (nur) für den Hauptverein.

                2.7 Berufung gegen Beschlüsse des Vorstands.

                2.8 Ernennung von Ehrenmitgliedern

                2.9 Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.

  1. Anträge aus den Reihen der Mitglieder sind mindestens 1 Woche vor der Hauptversammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung einzureichen.
  2. Der Vorstand kann außerordentliche Hauptversammlungen jederzeit einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von 1/10 aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder unter Angabe des Zwecks und des Grundes gegenüber dem Vorstand verlangt wird.
  3. Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit, ungültige Stimmen und Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
  4. Beschlüsse über Satzungsänderungen des Vereins erfordern eine Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder, ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
  5. Die Beschlüsse der Hauptversammlung sind vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.
  6. Für die weiteren Förmlichkeiten des Ablaufs und der Beschlussfassung einschl. Wahlen ist die Geschäftsordnung, die vom Gesamtausschuss beschlossen wird, maßgeblich.

§ 10 Gesamtausschuss

  1. Dem Gesamtausschuss gehören an

                1.1 die Mitglieder des Vorstands

                1.2 die von den Abteilungsversammlungen gewählten Abteilungsleiter oder deren Vertreter

                1.3 der von der Gesamtjugendvollversammlung gewählte Vereinsjugendleiter

                1.4 der Kulturreferent

                1.5 der Pressereferent

                1.6 der Technische Leiter

  1. Der Gesamtausschuss kann weitere Mitglieder (beratend ohne Stimmrecht) berufen.
  1. Jedes Mitglied des Gesamtausschusses (ohne beratende Mitglieder) hat eine Stimme. Stimmübertragung ist unzulässig.
  1. Die Mitglieder des Gesamtausschusses werden auf 2 Jahre gewählt, der Vereinsjugendleiter wird einmal jährlich in der Gesamtjugendvollversammlung gewählt.
  2. Jedes Mitglied bleibt so lange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes beruft der Gesamtausschuss den Nachfolger, wenn die nächste Hauptversammlung nicht binnen 3 Monaten stattfindet. In der nächsten Hauptversammlung ist eine Nachwahl erforderlich.
  3. Dem Gesamtausschuss obliegen folgende Aufgabenbereiche:

                6.1 Beschlussfassung über den Haushaltsplan

                6.2 Beschlussfassung über die Ordnungen des Vereins

                6.3 Breiten- und Freizeitsport

                6.4 Leistungs- und Wettkampfsport

                6.5 Jugendarbeit

                6.6 Öffentlichkeitsarbeit

                6.7 Kulturelle Veranstaltungen

                6.8 Beschlussfassung über die Gründung und die Auflösung von Abteilungen.

  1. Für die Protokollierung und Beurkundung der Beschlüsse des Gesamtausschusses gilt § 9 (7) entsprechend.
  1. Die Sitzungen des Gesamtausschusses sind vom 1. Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche einzuberufen. Tagesordnung und Gegenstände der Beschlussfassung brauchen nicht bekannt gegeben zu werden.

§ 11 Vorstand

  1. Den Vorstand bilden:

                1.1 der 1. Vorsitzende

                1.2 mindestens ein bis zu zwei Stellvertretende Vorsitzende (1. und 2. stellvertretender Vorsitzender)

                1.3 der Kassier

                1.4 der Schriftführer

  1. Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens. Weitere Aufgabenbereiche sind:

                2.1 Finanz-, Steuer-, Versicherungs- und Vermögensfragen

                2.2 Fragen des Vereinsheims, der Vereinsgaststätte und der Sportanlagen

                2.3 alles Nähere ist in der Geschäftsordnung geregelt.

Der Vorstand ist darüber hinaus für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.

  1. Die Amtszeit des von der Hauptversammlung zu wählendem Vorstand beträgt 2 Jahre. Jedes Mitglied bleibt so lange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist.
  2. In der Hauptversammlung werden der 1. Vorsitzende, der 2. Stellvertretende Vorsitzende und der Kassier für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. In der nächsten Hauptversammlung (1 Jahr danach) wird der 1. Stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt.
  3. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das vom 1. Vorsitzenden oder seinen Stellvertretern und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

  1. Scheidet während des Geschäftsjahres ein Vorstandsmitglied aus, so wird es durch Zuwahl des Vorstandes ersetzt.
  1. Die Hauptversammlung kann einer verdienten Persönlichkeit mit der Ernennung zum Ehrenvorsitzenden Sitz und Stimme im Vorstand verleihen.
  1. Die Mitglieder des Vorstandes sind nur jeweils zu zweit vertretungsberechtigt. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sind jedoch bevollmächtigt, je einzeln den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die stellvertretenden Vorsitzenden sind dem Verein gegenüber verpflichtet, von ihrer Einzelvertretungsmacht nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden Gebrauch zu machen. Im Innenverhältnis ist die Vertretungsmacht des Vorstandes in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte, die einen Geschäftswert von 5.000,00 € im Einzelfall übersteigen sowie 25.000,00 € pro Geschäftsjahr, der Zustimmung des Gesamtausschusses bedürfen.
  2. Vom Vorstand kann ein Geschäftsführer bestellt werden, der dem Vorstand beratend angehört.

§ 12 Jugendorganisation, Gesamtjugendausschuss

  1. Innerhalb der Jugendorganisation sind stimmberechtigt:

                1.1 Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

                1.2 Alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter.

                1.3 Der Vereinsvorsitzende und dessen Stellvertreter.

  1. Die Gesamtjugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie wählt aus ihrer Mitte den Jugendvorstand, dem der Vereinsjugendleiter und zwei weitere Mitglieder des Jugendausschusses angehören.
  2. Die Gesamtjugendvollversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen
  3. Alles Nähere regelt die Jugendordnung

§ 13 Ordnungen des Vereins

Zur Durchführung dieser Satzung gibt sich der Verein die dafür erforderlichen Ordnungen, z.B. eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung, eine Jugendordnung, nach der die Vereinsjugend arbeitet, eine Ehrungsordnung, eine Rechts- und Verfahrensordnung, eine Beitrags- und Gebührenordnung usw., die vom Gesamtausschuss zu beschließen sind.

§ 14 Strafbestimmungen

  1. Sämtliche Mitglieder des Vereins unterliegen einer Strafgewalt. Der Gesamtausschuss kann gegen Vereinsangehörige, die sich gegen die Satzung, gegen Beschlüsse der Organe, das Ansehen, die Ehre und das Vermögen des Vereines vergehen, folgende Maßnahmen verhängen:

                1.1 Verweis

                1.2 zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und an Veranstaltungen des Vereins

                1.3 Ausschluss auf Antrag des Vorstandes (s. § 5/7 Punkt 3)

  1. Ein Mitglied soll vor Verhängung einer Ordnungsstrafe vom Gesamtausschuss angehört werden. Zur Festsetzung einer Ordnungsstrafe bedarf es der Zustimmung von 2/3 der anwesenden, stimmberechtigten Gesamtausschussmitglieder.

§ 15 Abteilungen

  1. Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfalle durch Beschluss des Gesamtausschusses gegründet.
  2. Die Abteilung wird durch den Abteilungsleiter, dessen Stellvertreter, den Jugendleiter und die Mitarbeiter, denen feste Aufgaben übertragen werden, geleitet (Abteilungsausschuss). Versammlungen des Abteilungsausschusses werden nach Bedarf einberufen.
  3. Abteilungsleiter, Stellvertreter, Jugendleiter und Mitarbeiter werden von der Abteilungsversammlung gewählt. Für die Einberufung der Abteilungsversammlung gelten die Einberufungsvorschriften der § 9 bzw. § 12 der Satzung entsprechend. Der Abteilungsausschuss ist gegenüber den Organen des Vereines verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.
  4. wahlberechtigt in den Abteilungen sind nur Mitglieder über 18 Jahre, die der Abteilung angehören und die Mitglieder des Gesamtvereins-Vorstandes. Abweichende Regelungen in der Jugendordnung sind unbenommen.
  5. Die Abteilungen sind weitgehend selbständig und arbeiten fachlich unter eigener Verantwortung. Die Beschlüsse ihrer Ausschüsse sind zu protokollieren und, soweit sie über den Rahmen der Abteilungszuständigkeit hinausgehen, unverzüglich dem Vorstand vorzulegen. Diesem steht ein Widerspruchsrecht zu. Macht er davon Gebrauch, hat die Ausführung des Beschlusses zu unterbleiben.
  6. Die Abteilungen des Vereins sind berechtigt, zusätzliche Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren in angemessener Höhe zu erheben. Dazu bedarf es eines Beschlusses der Abteilungsversammlung, in dem die Höhe des Betrages festgelegt wird.
  7. Die Abteilungen verwalten die Mittel selbständig, die ihnen aus Abteilungsbeiträgen, Abteilungsaufnahmegebühren und aus Zuweisungen des Hauptvereines zugeordnet werden. Eine Kassenprüfung der Abteilungen kann jederzeit vom Vorstand des Vereines vorgenommen werden.

 § 16 Auflösung des Vereines

  1. Die Auflösung des Vereines kann nur in einer Hauptversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung dieser Punkt ausdrücklich angekündigt worden ist.
  2. Der Auflösungsbeschluss erfordert eine Mehrheit von 2/3 aller anwesenden Vereinsmitglieder.
  3. Für den Fall der Auflösung bestellt die Hauptversammlung 2 Liquidatoren, welche die Geschäfte des Vereines abzuwickeln haben.
  4. Das nach Abzug von Verbindlichkeiten noch vorhandene Vereinsvermögen ist mit Zustimmung des Finanzamtes an die Stadt Ludwigsburg zu übertragen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Stadtteil Ludwigsburg-Pflugfelden zu verwenden hat. Eine Übertragung entsprechend Abs. 4 hat auch zu erfolgen, wenn der gemeinnützige Zweck wegfällt.

§ 17 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde in der Hauptversammlung vom 27.03.1992 angenommen.

Sie tritt an Stelle der bisherigen Satzung mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

gez. Roland Glasbrenner gez. Günter Würth

- 1. Vorsitzender - - 2. Vorsitzender –

Ergänzt am 2.12.2010 § 2 Zweck des Vereins Nr. 7.

gez. Hans-Ulrich Hahn gez. Achim Schreiber

- 1. Vorsitzender - - 2. Vorsitzender –

Die Neufassung der Satzung ist am 29.04.2019 von der Mitgliederversammlung beschlossen worden. Sie tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung.

gez. Marion Schöck gez. Hans-Jörg Weigel gez. Helmut Orlowsky

- 1. Vorsitzender - - 1.und 2. - - stellvertretender Vorsitzender -

TV Pflugfelden 1907 e.V. - Zeitstrahl

Die Vereinsvorsitzenden

Jakob Eisenhardt (1907 – 1910)

Wilhelm Holzwarth (1910 – 1941)

Adolf Kling (1941 – 1945)

1945 Vereinsverbot – 1946 Neugründung

Friedrich Jakob (1946 – 1951)

Gustav Dokkenwadel (1951 – 1956)

Egon Blickle (1956 – 1987)

Roland Glasbrenner(1987 – 2000)

Hans-Ulrich Hahn (2000 – 2015)

Martin Müller (seit 13.04.2015)

Sport im TV Pflugfelden

1947 Gründung Handballabteilung

1949 Gründung Fußballabteilung

1961 Gründung Frauenhandball

1967 Gründung Frauengymnastik

1981 Gründung Freizeit-Volleyballgruppe

1987 Gründung Tanzsportabteilung

1988 Turnen wird selbstständige Abteilung

1993 Gründung Tennisabteilung

1998 Gründung Karateabteilung

Die Sportstätten und drum herum ...

1920 Zuweisung Vereinsgelände

1960 Turnhallenerweiterung

1970 Fertigstellung Hartplatz

1974 Fertigstellung Kegelbahn

1990 Einweihung neue Sporthalle

1992 Neuanlage Rasenplatz

1993 Einweihung Vereinsheim und Bürgerhalle

2003 Einweihung Kunstrasenplatz

2005 Einweihung Tennishütte und Geschäftsstelle

2005 Einweihung Fußball-Grillhütte

2011 Umbau Vereinsheim

Chronik des Turnvereins Pflugfelden 1907 e.V.

Kaum eine Chronik von Turnvereinen mit Tradition kommt ohne einen Bezug auf Turnvater Ludwig Jahn aus. Seine Spuren sind natürlich auch in der Geschichte des inzwischen 100 Jahre jungen Turnvereins Pflugfelden zu finden. In seinem Buch „Deutsche Turnkunst“ hielt Jahn Anleitungen zu volkstümlichem Turnen und Spielen fest. Turnen im Jahn’schen Sinne ist nicht nur Geräte- und Bodenturnen. Turnvater Jahn verstand darunter mehrheitlich Bewegungsübungen und Gymnastik. In dem von ihm (zusammen mit Ernst Eiselen) verfassten Werk werden, mit vielen Teilübungen, Gehen, Laufen (Rennen), Schlängellauf, Zickzacklauf, Springen (verschiedene Arten), Schwingen, Schweben, Reckübungen, Barrenübungen, Klettern, Werfen, Ziehen, Schieben, Heben, Tragen, Strecken, Ringen, Sprung im Reifen, Sprung in die Seile, Turnspiele usw., also ein weites Feld von Bewegungsübungen, die weit über den Umfang des heutigen Turnen hinausgehen, dargestellt. So sahen die sportlichen Aktivitäten des Turnvereins in seinen Anfängen wesentlich anders aus als das aktuelle Angebot der Turnsparte. Vom Tauziehen zu Aerobic, vom Gewichtestemmen zum Chearleading. Wahrlich, der Sport lebt und im TVP kann man Sport erleben!

Gründung

Man darf vermuten, dass die Gründer des Turnvereins Pflugfelden an dem fröhlichen, geselligen und natürlich Jakob Eisenhardtsportlichen Tun der heutigen TVP'ler ihre helle Freude hätten. Als Jakob Eisenhardt und der Oberturnwart im Schillergau, Heinrich Jäckle, die Vereinsgründung in Pflugfelden anregten, fanden sie die Unterstützung von 16 weiteren jungen Männern. Sie hatten weder Turnkleidung noch Geräte, geschweige denn einen Platz oder Raum für ihre turnerischen Aktivitäten. Der Start war also sicher nicht einfach. Engagement und Idealismus brachte die kleine Gruppe von Mitgliedern vorwärts. Bald hatten die Turner eine Wiese am Asperger Weg.

Schon in der Chronik zum 75-jährigen Bestehen des TV Pflugfelden wurde Folgendes festgehalten: Die Geräte mussten aus dem Dorf zum Platz getragen und jeweils wieder zurückgebracht werden. Diese Arbeit nahmen die begeisterten Turner aber gern auf sich. Später zog der Verein in einen Bierkeller um, den sich die damals noch bestehende Brauerei an der Straße nach Möglingen (wo heute die Autobahnauffahrt ist) angelegt hatte. Hier ging der Turnbetrieb lange Jahre „unter Tage“ vor sich. Schon 1908 nahm der Turnverein am Gauturnfest teil.

1909 weihte der TVP seine Standarte. Pflugfelden hatte damals rund 600 Einwohner. 1910 wurde Wilhelm Holzwarth 1. Vorsitzender. Die erste „Turnhalle“ konnte sich der TVP nach dem Ersten Weltkrieg erstellen. Die Stadt Ludwigsburg stellte dem Verein 1920 eine 10 Ar große Wiese zur Verfügung, an deren Rand ein bescheidener Holzschuppen, 6 mal 8 Meter groß, als Turnraum gebaut wurde. Den Turnbetrieb leiteten damals Gotthilf Straub und Hermann Würth. Die beiden Turner sind auf einem Bild von 1913 zu sehen, das die erfolgreiche Riege des TV Pflugfelden zeigt, die am Gauturnfest in Ludwigsburg teilnahm.

Riege2RiegerRiege Text

Fahnenweihe

Aus dem Protokollbuch dFahnenweiheer Kirchengemeinde Pflugfelden ist zu entnehmen, dass der Turnverein Pflugfelden durch seinen ersten Vorsitzenden Wilhelm Holzwarth (1910 – 1940) die Bitte vorgebracht hat, dass am Sonntag, dem 30. Mai 1926, die Vereinsfahne in der Kirche geweiht werden solle. Durch die Fahnenweihe brachten die Turner zum Ausdruck, dass Leib und Seele zusammengehören. Darauf bauten die Mitglieder ihren Fahnenspruch auf: „Den Blick empor, geradeaus den Pfad, gut Heil!“ und den Leitspruch aller Turner: „Frisch, Fromm, Fröhlich, Frei!“. Die sportlichen Aktivitäten des TVP beschränken sich von Anfang an nicht nur auf die Turnerei. Mit Erfolg wurde auch Faustball gespielt. Anfang der dreißiger Jahre wurde die Männerdomäne der Turner aufgebrochen. Das Frauenturnen wurde unter der Leitung von Gotthilf Saub in das Angebot aufgenommen. Landes- und Gauturnfeste wurden von den Turnern und Faustballern regelmäßig besucht. So ist noch bekannt, dass 1939 beim Landesturnfest in Ludwigsburg 40 Turnerinnen und Turner aus Pflugfelden ins neue Jahnstadion einzogen. Der Zweite Weltkrieg unterbrach die weitere Entwicklung des TVP. Schülerturnen und Jugendfaustball wurden allerdings weiterbetrieben. Ein stolzer Erfolg in jener Zeit war die Württembergische Faustball-Jugendmeisterschaft für den TV Pflugfelden, errungen auf dem Burgholzhof in Bad Cannstatt.

 

Verbot und Neugründung

1945 nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde der Verein verboten. Als dann 1946 Friedrich Jakob die Geschicke des TVP in die Hand nahm, war ein neuer Anfang in Sicht. Er stellte bei der Militärregierung einen Antrag auf Neugründung, der am 12. März 1946 genehmigt wurde.

Die Jugend verlangte nun nach Neuem, nach Ballspielen. 1947 wurde eine Handballabteilung gegründet. Im Jahre 1949 kam Fußball dazu. Der Mitgliederzuwachs machte klar, dass die kleine Holzhütte und der viel zu kleine Platz nicht mehr ausreichten. Gustav Dokkenwadel, der 1951 1. Vorsitzender wurde (bis 1955), ging mit den Mitgliedern entschlossen an die Erweiterung des kleinen Rasenplatzes und eine Turnhalle wurde mit vielen Eigenleistungen und Spenden von TVP- Mitgliedern erstellt.

Protokoll2
Protokoll der Neugründungsversammlung am 13. April 1946

Ära Blickle

1956 wurdeEgon Blickle Egon Blickle 1. Vorsitzender des TV Pflugfelden. Die TVP-Mitgliederzahl stieg in seiner Vorstandszeit ständig an. Viele neue TVPler kamen aus der Südweststadt und der Weststadt zum Verein. Egon Blickle erreichte deshalb, dass die Stadt Ludwigsburg 1959 und 1960 die Turnhalle erweiterte. Ein Anbau mit Umkleide- und Sanitärräumen nebst Garderobe sowie eine Gaststätte mit ca. 60 Sitzplätzen und einer Terrasse ergänzte die Vereinsanlage. Durch diese Baumaßnahmen war nun der Sportplatz zu klein geworden, weshalb 1960 seine Verlegung nach Süden angegangen wurde. Im Juni 1961 konnte der Sportplatz seiner Bestimmung übergeben werden.

Nachdem 1969/70 noch ein Hartplatz mit fünf 100Meter- Bahnen erstellt wurde, war eine Vereinsanlage entstanden, die lange Jahre dem stetig wachsenden Verein angemessene Heimat war.

1968 waren im TVP 16 Hand- und Fußballmannschaften, 2 Faustballmannschaften, 2 Betriebssportgruppen, die Frauengymnastik und 120 turnende Kinder aktiv. Diese Größe wurde unter anderem dadurch erreicht, dass 1961 mit Frauenhandball im TVP begonnen wurde und 1964 auch der weibliche Jugendhandball in den Spielbetrieb einstieg.

Bau der Kegelbahn

Ein Projekt, das dem Turnverein eine wichtige Einnahmequelle erschloss, war 1973/74 der Bau einer Kegelbahn. Es sollte nicht vergessen werden, dass hier mit großem Einsatz von Mitgliedern die Hälfte des Aufwands durch Eigenleistung gestemmt wurde. Wie so oft in der Geschichte des Vereins, wurde mit vorbildlichem Idealismus etwas für den Gemeinnutz geschaffen.

1981 wurde im Turnverein eine Volleyballgruppe gebildet. 1982 kam Tischtennis in das Sportangebot, das allerdings nur kurze Zeit betrieben wurde. Als der Turnverein Pflugfelden 1982 sein 75jähriges Bestehen feierte, hatte er schon 805 Mitglieder. Die Sportanlagen, die auch von der Grundschule Pflugfelden genutzt wurden und werden, kamen an ihre Grenzen. Auf Antrag des Stadtteil-Ausschusses Pflugfelden entschied sich der Gemeinderat 1984 für den Bau der neuen Sporthalle mit den Maßen 22 mal 45 Meter. Der Entscheidung ging ein über 10 Jahre dauernder Streit um den richtigen Standort voraus. Die Entscheidung war der Auftakt für eine fast vollständige Umgestaltung der Vereinsbauten.Roland Glasbrenner Egon Blickle, der 1. Vorsitzende des Vereins, hatte damit mit viel Einsatz die Weichen für einen modernen, gut ausgestatteten Verein gestellt. 1987 endete eine 31-jährige, bewegte Amtszeit. Egon Blickle, dem verdientermaßen viele Ehrungen zuteil wurden, übergab sein Amt an Roland Glasbrenner, den die Hauptversammlung als seinen Nachfolger wählte. Egon Blickle wurde auf Grund seiner Verdienste zum Ehrenvorsitzenden des Vereins ernannt. Am 1. Juli 1987 hat sich der Tanzsportclub Rot- Gold als neue Abteilung dem TVP angeschlossen. Damit kam eine neue Sportart in die Vereinsfamilie.

Turnen wird „selbstständig“

Anfang 1988 wurde dann das Turnen „selbstständig“. Bisher unter dem Dach des Hauptvereins, entschloss man sich zur Bildung einer eigenständigen Abteilung. Am 24. Oktober 1988, 1. Spatenstich, begann dann der Bau der neuen Sporthalle. Am 13. Oktober 1990 wurde deren Einweihung gefeiert. Ein Termin, dem zum Beispiel die Handballabteilung lange entgegengefiebert hat, konnte sie doch ab sofort echte Heimspiele in der Halle austragen. Stolz konnte der TVP darüber berichten, gab es doch dazu seit September 1988 eine eigene „Vereinszeitung“. Im vierteljährlichen Rhythmus erscheint seitdem das CLUB MAGAZIN und informiert die Pflugfelder und die Bürger der angrenzenden Weststadt über das Vereinsgeschehen und mehr.

1000 Mitglieder

Das CLUB MAGAZIN konnte 1989 auch stolz vermelden, dass der TVP inzwischen sein 1000. Mitglied aufgenommen hat. Der Verein wuchs und wuchs. Seine Größe konnte der TV Pflugfelden ab 1991 auch beim Pflugfelder Dorffest demonstrieren. Seither ist er, mit seinen Abteilungen, wesentlicher Bestandteil dieses jährlichen Festes, das sich im Reigen der regionalen Straßenfeste fest etabliert hat. Der TVP präsentiert sich hier nicht nur von seiner sportlichen Seite, sondern zeigt, dass man es in einer gesunden Vereinsfamilie auch versteht, Feste zu feiern.

Nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch vom sportlichen Nutzen zweifellos eine Verbesserung, ergab sich durch die vollständige Neuanlage des Rasenplatzes in den Jahren 1991/92. Als dann 1992 das betagte Vereinsheim und die alte Turnhalle abgerissen wurde, konnte mit dem Bau eines neuen, modernen Vereinsheims und der Errichtung der Städtischen Bürgerhalle begonnen werden. Das Großprojekt wurde 1993 feierlich eingeweiht. Erstmals hatte man den Eindruck, der TVP sei fertig. Es präsentierte sich ein Ensemble von Bauwerken und Anlagen, die eine harmonische Einheit bildeten. Die Geschichte des TVP war damit aber doch noch nicht geschrieben. Die Entwicklung ging in jeder Beziehung weiter.

Fusion mit Tennisclub

Seit 1975 gab es in Pflugfelden den TC Grün-Weiß Pflugfelden. Der Tennisclub hatte seine Anlage Tür an Tür mit dem Turnverein. Von den über 200 Mitgliedern, auf die der Tennisclub bis 1992 angewachsen war, standen mehr als die Hälfte auch in den Mitgliederlisten des TVP. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde der Tennisclub zum 31.12.1992 aufgelöst und ging fortan als Abteilung des TV Pflugfelden seinen Weg.

Weitere Mitgliederzuwächse brachten den TV Pflugfelden im Jahre 1997 schon auf über 1500 Mitglieder. Auch das sportliche Angebot im TVP erfuhr noch weiteres Wachstum. Im Jahre 1998 wurde eine Karateabteilung gegründet, deren Aktive seither das Vereinsleben bereichern.

Im Jahre 2000 endete eine bewegte Amtszeit mit sportlichen Entwicklungen und umfangreichen baulichen Maßnahmen. Roland Glasbrenner übergab sein Amt als 1. Vorsitzender an Hans-Ulrich Hahn. Eine seiner ersten Aufgaben war die Einrichtung einer Geschäftsstelle. Die Größe des Vereins, die zunehmenden Aufgaben im Verwaltungsbereich und die steigenden Belastungen des Ehrenamtes machten diese Maßnahme erforderlich. Sie war, wie sich heute überzeugt feststellen lässt, richtig und der Entwicklung des Vereins förderlich. Ein Grund für den Erfolg war dafür sicher auch, dass man mit Uschi Hüther, der Abteilungsleiterin der Turnsparte, eine Idealbesetzung für die Leitung der Geschäftsstelle fand. Der TVP hat mit der Eröffnung der Geschäftsstelle außerdem eine zentrale Anlaufstelle für seine Mitglieder geschaffen.

Diese Chronik könnte den Eindruck vermitteln, dass Bauen ein Vereinszweck im TV Pflugfelden ist. Sicher ist dies nicht so. Die Vereinsanlage muss aber ohne Zweifel mit dem sportlichen Wachstum Schritt halten oder aber Raum für Wachstum schaffen. Über sportliche Entwicklungen wird an anderer Stelle dieser Festschrift von den Abteilungen berichtet.

Geschäftsstelle und „Tennishütte“

Tennishuette GeschaeftsstelleDer Hinweis auf Bautätigkeiten soll die Brücke schlagen zu den letzten größeren Baumaßnahmen auf dem Vereinsgelände. 2003 wurde der Beschluss gefasst, der Tennisabteilung eine neue „Hütte“ zu erstellen und gleichzeitig die Geschäftsstelle, die immer häufiger in Anspruch genommen wurde, in einem angemessenen Raum unterzubringen. 2003 konnte auch zur großen Freude der Fußballabteilung der Kunstrasenplatz eingeweiht werden. Er ersetzt nun den roten Tennenplatz, der viele Jahre seinen Dienst tat. An dieser Stelle ist es angebracht, der Stadt Ludwigsburg zu danken, die erneut die Entwicklung des Vereins unterstützt hat.

Die neue zweckmäßige und repräsentative Geschäftsstelle, kombiniert mit dem „kleinen Vereinsheim“ der Tennisabteilung, wurde am 26.6.2005 eingeweiht und in Betrieb genommen. Damit ist ein weiteres zukunftsfähiges Element entstanden, das auch weiteres Wachstum verkraften sollte. In diesem Sinne für die Zukunft gewappnet sieht sich auch die Fußballabteilung, hat sie doch seit 2005 eine neue „Grillhütte“ am Spielfeldrand. Wollen wir hoffen, dass viele Zuschauer, die attraktiven Sport im TVP erleben dürfen, sich als Gäste dieses Imbissstandes so wohl fühlen wie heute rund 2000 Mitglieder im Verein.

Irgendwie kommen an dieser Stelle Erinnerung, zweifellos der Kern einer Chronik, auf. Die „Grillhütte“ steht nur wenige Meter vom Standort der 6 mal-8-Meter-Hütte des Jahres 1920. Die Größe weicht nicht wesentlich vom bescheidenen Bauwerk der frühen Jahre ab. Erstellt wurde die „Grillhütte“ in Eigenleistung, wie seinerzeit die „Heimat“ der Turner. Dies zeigt, was unter dem Dach eines Vereins geleistet wird, mit viel Idealismus, für die Gemeinschaft und ohne bei jeder Gelegenheit nach einer Belohnung zu fragen.

Die Chronik sollte aber nicht mit einem „toten Bauwerk“, sondern unbedingt mit Sport und Sportlern enden. Schön, dass vor zwei Jahren ein neues Pflänzlein im TV Pflugfelden aufkeimte. Seither wird Mädchenfußball gespielt. Wünschen wir den Spielerinnen ein kräftiges Wachstum, viele Erfolge und dass sie im TVP viel Sport erleben dürfen, wie seit 1907 Generationen vor ihnen.

Heinz Schopf

TennisplatzTennisplatz

SporthalleSporthalle

GrillhuetteGrillhütte