TV Pflugfelden 1907 e.V.
Jahreshauptversammlung
- Begrüßung
- Jahresberichte
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastungen
- Beschlussfassung über Anträge
- Wahlen
- Verschiedenes
- Details
Liebe TVP-Mitglieder,
In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 23.02.2022 eine neue Corona-Verordnung und somit 3G im Sport in der Warnstufe.
Ab Mittwoch, 23.02.2022 dürfen wieder alle kommen die
- geimpft (6 Monate gültig)
- genesen (3 Monate gültig)
- getestet (negativer Antigen-Schnelltest, 24 Stunden gültig) sind.
Ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
In der Warnstufe gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
3G gilt auch für die Jahreshauptversammlungen der Abteilungen.
Der Vorstand- Details
In Baden-Württemberg gilt ab dem 09.02.2022 die Corona-Verordnung in der Alarmstufe I mit den folgenden Regelungen:
- Sport-/Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen sowie im Freien: 2G Regelung. Der Zutritt ist nur vollständig immunisierten Personen (geimpft/genesen) gestattet.
- Zuschauer: 2G Regelung.Der Zutritt ist nur vollständig immunisierten Personen (geimpft/genesen) gestattet. Zudem darf die Zuschauerkapazität maximal 50 % der verfügbaren Kapazität nicht überschreiten, die Obergrenze liegt in geschlossenen Räumen bei 2.000 im Freien bei 5.000 Zuschauern. Bei mehr als 500 Personen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze.
- Ausnahmen: Für folgende Personen gelten Ausnahmen für die Testpflicht sowie die 2G-Beschränkungen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Testnachweis.
- Bei Schülerinnen und Schülern bis einschließlich 17 Jahre erfolgt die Testung in der Schule. Ein entsprechender Nachweis der Schule ist ausreichend. In den Ferien müssen Schüler ebenfalls einen Testnachweis vorzeigen.
- Für Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend.
- Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ist ärztlicher Nachweis sowie negativer Antigen-Test erforderlich.
- Für Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt ist ein negativer Antigen-Test erforderlich.
- Maskenpflicht: Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese gilt ebenfalls im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann.
Der Vorstand
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Weitere Informationen zu unserer Vereinsgaststätte finden sie unter Vereinsgaststätte Pflugfelden
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TV Pflugfelden Drive-In & Walk-In Testzentrum
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Wo:
Parkplatz der Sporthalle in der Möglinger Straße
Wann:
Montag – Freitag | 16:00 – 19:00 Uhr (gültig ab 17.01.2022) |
Samstag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Sonntag |
11:00 – 14:00 Uhr
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Bitte machen Sie für eine rasche Abwicklung über folgenden Link im Internet einen Termin aus www.pflugfelden-schnelltest.de. Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch müssen Wartezeiten in Kauf genommen werden. Um die Identität abzugleichen, ist ein Personalausweis bzw. anderes Ausweisdokument notwendig.
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