TV Pflugfelden 1907 e.V.

Drive-In & Walk-In Testzentrum

! verkürzte Öffnungszeiten ab 04.04.2022 !

Jetzt kostenlosen Test-Termin vereinbaren!

Wo: Parkplatz der Sporthalle in der  
  Möglinger Straße  
Wann: Montag 17:00 – 19:00 Uhr
  Donnerstag 17:00 – 19:00 Uhr
  Samstag 10:00 – 12:00 Uhr
  Sonntag 11:00 – 13:00 Uhr

Bitte machen Sie für eine rasche Abwicklung über folgenden Link im Internet einen Termin aus www.pflugfelden-schnelltest.de. Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch müssen Wartezeiten in Kauf genommen werden.

Um die Identität abzugleichen, ist ein Personalausweis bzw. anderes Ausweisdokument notwendig.


TV Pflugfelden 1907 e.V.
Jahreshauptversammlung
Montag, 25. April 2022 20:00 Uhr, im TVP-Vereinsheim
 
Unter Einhaltung der dann gültigen Corona- und Hygienevorschriften.
 
Tagesordnung:
          
  1. Begrüßung
  2. Jahresberichte
  3. Kassenbericht
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastungen
  6. Beschlussfassung über Anträge
  7. Wahlen
  8. Verschiedenes
 
 Anträge zur Hauptversammlung sind bis 13.04.2022
 beim Vorstand einzureichen.
 
 Alle Mitglieder des TVP sind hiermit herzlich eingeladen.
 
 Marion Schöck
 - Vorstand -
 Turnverein Pflugfelden 1907 e. V.



Liebe TVP-Mitglieder,
liebe sportbegeisterte Besucher,

In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 23.02.2022 eine neue Corona-Verordnung und somit 3G im Sport in der Warnstufe.

Ab Mittwoch, 23.02.2022 dürfen wieder alle kommen die

- geimpft (6 Monate gültig)
- genesen (3 Monate gültig)
- getestet (negativer Antigen-Schnelltest, 24 Stunden gültig) sind.

Ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

In der Warnstufe gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

3G gilt auch für die Jahreshauptversammlungen der Abteilungen.

Der Vorstand
Liebe TVP-Mitglieder,
liebe sportbegeisterte Besucher,

 

In Baden-Württemberg gilt ab dem 09.02.2022 die Corona-Verordnung in der Alarmstufe I mit den folgenden Regelungen:

  • Sport-/Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen sowie im Freien: 2G Regelung. Der Zutritt ist nur vollständig immunisierten Personen (geimpft/genesen) gestattet.
  • Zuschauer: 2G Regelung.Der Zutritt ist nur vollständig immunisierten Personen (geimpft/genesen) gestattet. Zudem darf die Zuschauerkapazität maximal 50 % der verfügbaren Kapazität nicht überschreiten, die Obergrenze liegt in geschlossenen Räumen bei 2.000 im Freien bei 5.000 Zuschauern. Bei mehr als 500 Personen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze.
  • Ausnahmen: Für folgende Personen gelten Ausnahmen für die Testpflicht sowie die 2G-Beschränkungen:
    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Testnachweis.
    • Bei Schülerinnen und Schülern bis einschließlich 17 Jahre erfolgt die Testung in der Schule. Ein entsprechender Nachweis der Schule ist ausreichend. In den Ferien müssen Schüler ebenfalls einen Testnachweis vorzeigen.
    • Für Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend.
    • Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ist ärztlicher Nachweis sowie negativer Antigen-Test erforderlich.
    • Für Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt ist ein negativer Antigen-Test erforderlich.
  • Maskenpflicht: Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese gilt ebenfalls im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann.

Der Vorstand